Die Energieeinsparverordnung
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den gesamten Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 CO2 neutral zu gestalten.
Neue Gebäude müssen für die Erteilung einer Baugenehmigungen die daraus entstehenden Anforderungen erfüllen:
Im wesentlichen handelt es sich dabei um zwei unterschiedliche Kriterien:
1
Der mindestens zu erreichende Wärmeschutz (Transmissionsverluste)2
Der maximal zulässige Energiebedarf (Primärenergiebedarf)
Die Methodik sieht für die Erfüllung der Norm keine festen Werte vor. Vielmehr wird ein Mustergebäude bestimmt, welches in seinen Eigenschaften Ihrem geplanten Haus entspricht. Für dieses Mustergebäude werden über aufwändige Berechnungen die auch für Ihr Gebäude zu erfüllenden Werte bestimmt.
Als Bauherr haben Sie die Möglichkeit innerhalb der beiden Kriterien zu gewichten. Vereinfacht gesagt können Sie entscheiden, ob Ihr Haus gegenüber dem Standard:
- besser gedämmt werden soll,
- oder die benötigte Energie besonders umweltfreundlich bereitgestellt wird
Heizungen nur auf Basis von fossilen Energieträgern sind nicht mehr möglich
Die Auflagen aus dem EEWärmeG sorgen dafür, dass die Verwendung von Heizungen rein auf Basis fossiler Energien, nicht mehr möglich sind.
Wer eine Gas- oder Ölheizung einsetzten möchte muss immer zusätzlich noch eine Solarthermieanlage in das System integrieren.
Mit einer solchen Anlage können Sie zu momentanen Gaspreisen rund 90 € an Brennstoffkosten im Jahr einsparen. Demgegenüber steht eine Anschaffung die zwischen 4.000 – 5.000 € beträgt. Laufende Kosten für den Pumpenstrom und Wartung reduzieren diese Einsparung noch weiter.
Durch diesen geringen energetischen Nutzen sind Solarthermieanlagen unter wirtschaftlichen Aspekten leider nur in den wenigsten Fällen sinnvoll.
Photovoltaikanlage Wärmepumpen Kombination
Die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaikanlagen bietet Ihnen dagegen nicht nur viele Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erstellung der EnEV. Durch die bilanzielle Anrechnung des Solarstroms kann der anzurechnende Primärenergiefaktor deutlich abgesenkt werden.
Das bedeutet für Sie, die EnEV wird z. B. auch ohne kontrollierte Wohnraumbelüftung und zusätzliche Wärmedämmmaßnahmen erreicht.
Zudem liegt der energetische Nutzen einer Photovoltaikanlage weit über dem einer Solarwärmeanlage. Für Sie bedeutet dies eine deutlich höhere Wirtschaftlichkeit bei ähnlichen Anschaffungskosten.